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Preisanpassung

Sie schätzen die Bezirkssparkasse Reichenau als Kundensparkasse: Fair, ehrlich, transparent und als verlässlichen Partner in allen Finanzangelegenheiten. Hochwertige Dienstleistungen in Form von modernen und sicheren Banking-Lösungen und persönliche Beratung sind unser Qualitätsanspruch.

Preisanpassung für Girokonten und Karten zum 1.8.2025

Gestiegene Kosten für technische Weiterentwicklungen, regulatorische Anforderungen und den Betrieb unseres Filial- und Online-Angebots führen dazu, dass auch wir – nach jahrelanger Preiskonstanz – moderat unsere Preise für Girokonten und Karten anpassen.

Die neuen Konditionen gelten ab dem 1.8.2025. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie in der Preisübersicht.

Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bezirkssparkasse Reichenau finden Sie hier im angemeldeten Bereich oder erfragen Sie dies am Schalter einer unserer Filialen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs XI ZR 26/20 vom 27.4.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen notwendig. Bitte erteilen Sie uns daher kurzfristig Ihre Zustimmung zur Preisanpassung.

Damit wir uns über die geltenden Preise und Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.

Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.
Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Bedingungsänderung

Bedingungsänderung 

Die Weiterentwicklungen führen auch dazu, dass Anpassungen in unserem Bedingungswerk notwendig sind. So wurden beispielsweise die zwei bisherigen Bedingungen im Bereich der Überweisungen zu einem neuen Gesamtwerk „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ zusammengefasst und explizite Regelungen für die Echtzeitüberweisung aufgenommen.

Eine wichtige Neuerung aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die ab 5.10.2025 stattfindende Empfängerüberprüfung für alle SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sein.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs XI ZR 26/20 vom 27.4.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen notwendig. Bitte erteilen Sie uns daher kurzfristig Ihre Zustimmung zur Bedingungsänderung.

Damit wir uns über die geltenden Preise und Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.

Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.
Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was müssen Sie jetzt tun?

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unserem aktuellen Bedingungswerk sowie zu den ab 1.8.2025 gültigen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir damit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. 

Das geht ganz einfach: Klicken Sie auf "Jetzt zustimmen" und melden Sie sich mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten an.

Sie nutzen kein Online-Banking? Kein Problem, klicken Sie ebenfalls auf "Jetzt zustimmen" und wählen Sie im Anschluss "Ohne Anmeldung im Online-Banking" aus. Bitte halten Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Damit wir uns über die geltenden Preise und Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.

Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.
Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Online-Zustimmung

Selbstverständlich können Sie Ihre Zustimmungen auch persönlich in einer unserer Filialen oder telefonisch erteilen.

Persönliche Zustimmung

Erteilen Sie Ihre Zustimmung in einer unserer Filialen während der Öffnungszeiten.

Telefonische Zustimmung unter 07534 800-0

Unser Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr gerne für Sie erreichbar.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 31.7.2025.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27.4.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Ihre Zustimmung ist die Grundlage für die weitere Geschäftsbeziehung.

Sollten Sie nicht zustimmen, können wir die Geschäftsbeziehung nicht weiterführen, weil uns dafür die Grundlage fehlt.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da. Oder Sie kontaktieren unseren Kundenservice unter 07534 800-0 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).

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