Sie schätzen die Bezirkssparkasse Reichenau als Kundensparkasse: Fair, ehrlich, transparent und als verlässlichen Partner in allen Finanzangelegenheiten. Hochwertige Dienstleistungen in Form von modernen und sicheren Banking-Lösungen und persönliche Beratung sind unser Qualitätsanspruch.
Gestiegene Kosten für technische Weiterentwicklungen, regulatorische Anforderungen und den Betrieb unseres Filial- und Online-Angebots führen dazu, dass auch wir – nach jahrelanger Preiskonstanz – moderat unsere Preise für Girokonten und Karten anpassen.
Die neuen Konditionen gelten ab dem 1.8.2025. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie in der Preisübersicht.
Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bezirkssparkasse Reichenau finden Sie hier im angemeldeten Bereich oder erfragen Sie dies am Schalter einer unserer Filialen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs XI ZR 26/20 vom 27.4.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen notwendig. Bitte erteilen Sie uns daher kurzfristig Ihre Zustimmung zur Preisanpassung.
Die Weiterentwicklungen führen auch dazu, dass Anpassungen in unserem Bedingungswerk notwendig sind. So wurden beispielsweise die zwei bisherigen Bedingungen im Bereich der Überweisungen zu einem neuen Gesamtwerk „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ zusammengefasst und explizite Regelungen für die Echtzeitüberweisung aufgenommen.
Eine wichtige Neuerung aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die ab 5.10.2025 stattfindende Empfängerüberprüfung für alle SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sein.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs XI ZR 26/20 vom 27.4.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen notwendig. Bitte erteilen Sie uns daher kurzfristig Ihre Zustimmung zur Bedingungsänderung.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unserem aktuellen Bedingungswerk sowie zu den ab 1.8.2025 gültigen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir damit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Das geht ganz einfach: Klicken Sie auf "Jetzt zustimmen" und melden Sie sich mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten an.
Sie nutzen kein Online-Banking? Kein Problem, klicken Sie ebenfalls auf "Jetzt zustimmen" und wählen Sie im Anschluss "Ohne Anmeldung im Online-Banking" aus. Bitte halten Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.
Selbstverständlich können Sie Ihre Zustimmungen auch persönlich in einer unserer Filialen oder telefonisch erteilen.
Erteilen Sie Ihre Zustimmung in einer unserer Filialen während der Öffnungszeiten.
Unser Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr gerne für Sie erreichbar.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 31.7.2025.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27.4.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Ihre Zustimmung ist die Grundlage für die weitere Geschäftsbeziehung.
Sollten Sie nicht zustimmen, können wir die Geschäftsbeziehung nicht weiterführen, weil uns dafür die Grundlage fehlt.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da. Oder Sie kontaktieren unseren Kundenservice unter 07534 800-0 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
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