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Sparkassenkapitalbrief

Legen Sie langfristig Geld an

Sparkassenkapitalbrief

Legen Sie langfristig Geld an

  • Garantierte Zinsen – von bis zu 2,80 % p. a.
  • Anlagedauer ab 5 Jahren
  • feste Verzinsung
  • jährliche Zinsausschüttung
Sparkassenbrief

Legen Sie langfristig Geld an

Ihre Vorteile:

  • Garantierte Zinsen – von bis zu 2,80 % p. a.
  • Ab 25.000 Euro kostenfrei anlegen
  • Sie legen Ihre Wunsch-Laufzeit fest: 5 bis 10 Jahre
  • jährliche Zinsgutschrift garantiert
  • Auch als Geschenk für Ihre Kinder oder Enkel­kinder

Hohe Einlagensicherheit

Verlassen Sie sich auf den starken Haftungs­verbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Entscheiden Sie selbst

Mit dem Sparkassenkapitalbrief legen Sie Ihr Geld sicher und langfristig an. Wählen Sie die Laufzeit, die für Ihre Pläne und Wünsche am besten geeignet ist. Oder machen Sie Ihren Kindern und Enkel­kindern ein schönes Geschenk.

Die Konditionen

ab 25.000 Euro ab 50.000 Euro ab 100.000 Euro
5 Jahre 2,15 % 2,25 % 2,35 %
6 Jahre 2,25 % 2,35 % 2,45 %
7 Jahre 2,30 % 2,40 % 2,50 %
8 Jahre 2,35 % 2,45 % 2,55 %
9 Jahre 2,50 % 2,60 % 2,70 %
10 Jahre 2,60 % 2,70 % 2,80 %

Die Zinsen gelten pro Jahr und für das jeweilige Gesamt­guthaben. Mindestanlagebetrag 25.000 Euro. Dieses Angebot gilt nur für Privatkunden und bis max. 2 Mio. Euro.

Wichtiger Hinweis: Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede
Risiko der Nachrangabrede:
Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse werden zuerst die Ansprüche der Gläubiger von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bedient. Das sind Gläubiger von Instrumenten, die entweder keine Nachrangabrede vereinbart haben (nichtnachrangige Gläubiger), oder deren Investitionen trotz Nachrangabrede nicht als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden. Der Gläubiger des Sparkassenkapitalbriefs ist damit gegenüber diesen Gläubigern einem höheren, bis zum Totalverlust gehenden Risiko ausgesetzt. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.

Hinweis:
Der Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.

Denken Sie an einen Freistellungsauftrag.

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab.

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