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Sicher online einkaufen

Mit den Käuferschutz-Angeboten der Sparkasse

Sicher online einkaufen

Mit den Käuferschutz-Angeboten der Sparkasse

  • Individuelle Käuferschutzlösungen
  • Für Sparkassen-Card1 oder Sparkassen-Kreditkarte
  • Optimal auf die Zahlart abgestimmt

 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

Überblick

Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung

Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Denn sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Käufer­schutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Karten­zahlungen bestens abgesichert.

Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungs­art abgestimmt. Egal, ob Sie mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder 1 bezahlen. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • während der Lieferung beschädigt wurde oder
  • während der Lieferung abhandengekommen ist.

Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.

Für Sparkassen-Card¹

für Sparkassen-Card1 in Apple Pay

Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card1 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde ohne Erhalt der Gutschrift.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten

Was ist der ?

Der ist eine Leistung der Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karten­inhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungs­umfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch sind meine Kosten?

Der ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karten­inhaber beim Ein­kauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digi­talen girocard-Anwendung in Apps und im Web ab­sichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.

Welchen Schutz bietet der ?

Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde ohne Erhalt der Gutschrift.

Eine Nicht­lieferung liegt vor, wenn die Ware nicht inner­halb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum nach voll­stän­di­ger Be­zah­lung des Kauf­preises er­hal­ten wurde. Eine Falsch­lieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kauf­vertrag ver­ein­barte Ware ge­liefert wurde. Eine be­schädigte oder de­fekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Über­gabe an die Kundin oder den Kun­den einen Sach­mangel auf­weist. Ferner besteht Ver­sicherungs­schutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zu­stehen­de Gut­schrift bei Rück­sendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Ver­käufer er­halten hat.

Wann habe ich Versicherungsschutz?

Sie er­hal­ten einen Ver­sicherungs­schutz, wenn Sie zum Zeit­punkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kauf­vertrag) als In­haberin oder Inhaber einer gül­tigen Spar­kassen-Card1 einen wirk­samen Karten­vertrag zum Ein­satz der Spar­kassen-Card1 mit Ihrer Spar­kasse ab­geschlos­sen haben.

Zudem müs­sen Sie als berech­tigte Inhaberin oder berechtigter In­haber der Spar­kas­sen-Card1 den Kauf­vertrag über die ver­sicher­te Ware ge­schlossen und die Kauf­preis­forderung mit Ihrer Spar­kassen-Card1 voll­ständig be­zahlt ha­ben.

Welche Waren sind versichert?

Ver­sichert sind im Web und in Apps ge­kaufte Neu­waren (kör­per­liche Gegen­stände), deren Kauf­preis voll­ständig mit Ihrer Spar­kassen-Card1 ge­zahlt wurde und deren Rechnungs­betrag Ihnen, als be­rech­tigte Karten- und Kontoinhaberin oder berechtigter Karten- und Kontoinhaber, von Ihrem Spar­kassen-Giro­konto be­lastet wur­de.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).

Hinweis: Der maximale Transaktionsbetrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungsrahmen des Girokontos und dem für die Sparkassen-Card1 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Ver­sicherungs­schutz besteht welt­weit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Ver­sicherung beginnt mit Ab­schluss eines Sparkassen-Card1 Ver­trages bei Ihrer Spar­kasse, ein­schließlich der giro­card-Anwendung. Der Versiche­rungs­schutz für den ein­zelnen Waren­einkauf beginnt mit Ab­schluss des Kauf­vertrages, der mit einer giro­card-Anwendung auf der Grund­lage eines wirksamen Karten­vertrags ab­geschlos­sen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card1 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rück­gabe, Löschung oder De­aktivierung Ihrer erhal­tenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Spar­kasse aus dem Gruppen­versicherungs­vertrag.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käuferin oder als Käufer?

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich seine Rechte, die ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadensmeldung bei dem Versicherungs­unternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).

Wen kann ich zur Rückerstattung des Kaufpreises ansprechen?

Der Versicherungs­schutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG.

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Sie haben mit der Händlerin oder dem Händler Kontakt aufgenommen und kommen trotzdem nicht weiter, dann melden Sie hier direkt bei der Versicherung Ihr Anliegen und die Rückerstattung des Kaufpreises. In wenigen Minuten wird Ihr Fall entgegengenommen. Eine Rückmeldung der Versicherung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Für Sparkassen-Kreditkarte

Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte

Die Sparkassen-Kreditkarte – egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte sind Sie vollumfänglich abgesichert.

Folgende Leistungen sind enthalten

  • Rück­erstattung des Kauf­preises, wenn Ihre bestellte Ware auf dem Versandweg beschädigt oder nicht geliefert wurde beziehungsweise verloren ging.
  • Persönliche telefonische Erstberatung (der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz) nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles und gegebenenfalls Vermittlung einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines qualifizierten Rechtsanwalts, wenn Sie sich mit dem Online-Shop nicht einigen können.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich in den Fragen und Antworten zum Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte .

Fragen und Antworten

Was ist der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internet­käuferschutz ist eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Kreditkarte, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit diesen Karten im Internet absichert. Der Sparkassen-Internet­käuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket. Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkassen-Kreditkarte abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe gemäß den Vorgaben der Kartengesellschaft Mastercard/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.

Sofern über die erste Stufe beziehungsweise die Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greifen in der zweiten Stufe die Internet-Lieferschutz-Versicherung und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz gemäß ihren jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie melde ich meinen Schaden?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer Sparkassen-Kreditkarte.

Was kostet mich der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internetkäuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.

Welchen Schutz bietet die Internet-Lieferschutz-Versicherung des Sparkassen-Internetkäuferschutzes?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Sparkassen-Internetkäuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karteninhaberin oder Karten­inhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.

Was wird gezahlt, wenn der Online-Kaufpreis der im Internet bestellten Ware mehr als 1.000 Euro beträgt?

Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versand­kosten erstattet. 

Was wird gezahlt, wenn gleichzeitig mehrere Waren bestellt wurden?

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungs­weise Händlerin oder Händler.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unter­nehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschied­lichen Unternehmen beziehungs­weise Händlerinnen oder Händlern.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unter­nehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalender­jahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Karten­vertrags der Sparkassen-Kreditkarte zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungs­schutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Karten­vertrags der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise.

Was ist mit „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ gemeint?

Im Falle einer Reklamation prüft der Karten­inhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkarten­gesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rück­buchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Sparkassen-Internet­käuferschutz übergeben.

Welchen Schutz bietet der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz?

Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkarten­kundinnen und -kunden.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Risiken sind versichert?

Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der Sparkassen-Kreditkarte gezahlt und deren Rechnungs­betrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber belastet wurde.

Was wird über den telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz abgedeckt?

Der Versicherungsschutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechtsberatung.

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kartenrückseite.

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