Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung
Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit unseren Karten und auch mit Apple Pay und giropay bestens abgesichert.
Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungsart abgestimmt. Egal, ob Sie mit Ihrer Sparkassen-Card1 oder Sparkassen-Kreditkarte bezahlen. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware
Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.
Die Sparkassen-Kreditkarte – egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte sind Sie vollumfänglich abgesichert.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich in den Fragen und Antworten zum Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte.
Der Online-Käuferschutz* ist eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Kreditkarte, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit diesen Karten im Internet absichert. Der Online-Käuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket. Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkassen-Kreditkarte abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe gemäß den Vorgaben der Kartengesellschaft Mastercard/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.
Sofern über die erste Stufe beziehungsweise die Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greifen in der zweiten Stufe die Internet-Lieferschutz-Versicherung und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz gemäß ihren jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.
*ehemals Sparkassen Internet-Käuferschutz
Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer Sparkassen-Kreditkarte.
Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.
Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Online-Käuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.
Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.
Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigter Karteninhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.
Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.
Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versandkosten erstattet.
Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern.
Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unternehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.
Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern.
Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unternehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kartenvertrags der Sparkassen-Kreditkarte zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Kartenvertrags der Sparkassen-Kreditkarte.
Im Falle einer Reklamation prüft der Karteninhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkartengesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rückbuchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Online-Käuferschutz übergeben.
Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkartenkundinnen und -kunden.
Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.
Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karteninhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der Sparkassen-Kreditkarte gezahlt und deren Rechnungsbetrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karteninhaber belastet wurde.
Der Versicherungsschutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechtsberatung.
Bei Online-Zahlungen mit giropay und der digitalen Sparkassen-Card (girocard) sind Sie über den Käuferschutz von giropay abgesichert. Richten Sie sich vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Account (Benutzername plus Passwort) ein und genießen Sie so Käuferschutz bis zu 100 Tage nach der Zahlung.
Rückerstattung des Kaufpreises inklusive der gezahlten Versandkosten, wenn Ihre bestellte Ware
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Der giropay-Käuferschutz ist ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH. Er sichert giropay-Zahlungen ab, die Sie mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (girocard)1 in der App „Mobiles Bezahlen“ oder mit Ihrem giropay-Benutzernamen plus Passwort getätigt haben. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay sowie ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen.
Der giropay-Käuferschutz ist eine kostenlose Zusatzleistung.
Der Käuferschutz besteht, sofern die Ware nicht geliefert wurde. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb von 100 Tagen ab Rechnungsdatum und nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben.
Die Käuferschutz-Bedingungen sind durch die paydirekt GmbH festgelegt. Wenn die von paydirekt vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Erstattung des Kaufpreises für den Artikel inklusive der gezahlten Versandkosten durchgeführt werden.
Da es sich um ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH handelt, liegt es in dem Ermessen der paydirekt GmbH, ob der Käuferschutz im Einzelfall gewährt wird. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die die paydirekt GmbH im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Wenn ein Artikel nicht erhalten wird, kann paydirekt keinen Käuferschutz geben, falls die Verkäuferin oder der Verkäufer einen Lieferbeleg vorlegt und das Senden der Ware an Ihre Adresse nachweist.
Grundsätzlich fallen physische und digitale Waren unter den giropay-Käuferschutz.
Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind die folgenden physischen Güter:
Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:
Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.
Erstattet wird der Kaufpreis der Ware inklusive anfallender Versandkosten bis maximal 25.000 Euro pro Käuferschutzfall.
Wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung für die entsprechende Bestellung die Funktion „Problem melden“ und dann „Keine Ware erhalten“ im giropay-Kundenportal ausgewählt wird. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen und Passwort einrichten, ist es wichtig, dass die angegebene IBAN mit der auf der beim Kauf verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt. Anschließend wird paydirekt Sie um einen Nachweis der Bestellung bitten. Danach ist es der Anspruch der paydirekt GmbH, den gemeldeten Fall innerhalb von zehn Bankarbeitstagen mit der Händlerin oder dem Händler zu klären. Es gelten die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tage nicht liefern, können Sie im Kundenportal auf giropay.de Ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben, beziehungsweise die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitale Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.
Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzernamen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kundenbereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Serviceteam setzt sich unmittelbar mit der Händlerin oder dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn der Händler nicht nachweisen kann, dass er die Ware verschickt hat, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Girokonto zurück.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Den vollständigen Leistungsumfang des Käuferschutzes entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay.
Der Käuferschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die paydirekt GmbH bereitgestellt. Wird eine Ware nicht geliefert, melden Sie die fehlerhafte Transaktion bitte im giropay-Kundenportal. Im Falle eines Käuferschutzanspruchs gibt die paydirekt GmbH folgende Daten an die ELEMENT Insurance AG weiter:
Die weitere Verarbeitung der Daten durch ELEMENT Insurance kann im Merkblatt zur Datenverarbeitung nachgelesen werden.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
1Sofern im Text von Sparkassen-Card oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
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